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Forderungen zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2022

Die Ernährungsräte in NRW

„Ein zukunftsfähiges Ernährungssystem für ganz NRW!“

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Die Klimakrise und der Verlust an biologischer Vielfalt stellen die großen weltweiten Bedrohungen für Frieden und Sicherheit dar. Deshalb haben sich alle Staaten der Vereinten Nationen auf verbindliche Nachhaltigkeitsziele – die ‚Sustainable Development Goals‘ – geeinigt. Die Ernährung ist mit diesen Zielen in ihrer Gesamtheit stets verknüpft.

Eine Ernährungswende kann in diesem Zusammenhang einen enorm wichtigen Beitrag für die positive Entwicklung der Ökosysteme, der Tierhaltung, der Teilhabe und der Gesundheit liefern. Wir fordern somit eine sofortige und konkrete Umsetzung der bereits zahlreich bestehenden Handlungsleitlinien und wissenschaftlichen Gutachten.

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  1. Zukunftsstrategie Ernährung NRW:

Erarbeitung und Umsetzung einer ‚Zukunftsstrategie Ernährung NRW‘ mit der verbindlichen Einbindung aller Interessengruppen des Ernährungssystems. Zudem Schaffung eines Runden Tischs für die Verstetigung der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft, Organisationen und politischen Stakeholdern. Die verbindliche Umsetzung soll in der Verantwortlichkeit der Staatskanzlei liegen und damit ressortübergreifend gewährleistet werden.

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   2. Regionale Wertschöpfungszentren:

Einrichtung regionaler Kompetenzstellen für nachhaltige Verpflegungsangebote. Einrichtungen werden dabei unterstützt, weniger Lebensmittel zu verschwenden und ökologische, saisonale, regionale, tierwohlverträgliche- und faire Lebensmittel zu nutzen. Die Kompetenzstellen sollen in den Regionalen Wertschöpfungszentren integriert sein, um so die regionale Ernährungssouveränität insgesamt zu fördern und die Kompetenzen für nachhaltige Geschäftsmodelle stärken.

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   3. Zukunftsfähige Landwirtschaft:

Erhöhung des Flächenanteils von Ökolandbau in NRW auf 25 % bis 2030. Dabei sollten zu Beginn insbesondere die Flächen der öffentlichen Hand umgestellt werden. Das landwirtschaftliche Produktionssystem muss durch die Unterstützung der Umstellung und Etablierung auf Ökolandbau zukunftsfähig gemacht werden. Dazu gehört auch die Förderung alternativer Bewirtschaftungsformen und nachhaltiger Vermarktungssysteme.

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   4. Vorbild ökologische Landeskantinen:

Die Landeskantinen müssen eine Vorbildfunktion erfüllen. Daher werden sie auf die Verwendung regionaler und vom Ziel her ökologisch produzierter Lebensmittel bis 2024 umgestellt.

 

   5. Kantinen for Change:

Bereitstellung eines finanziellen Förderprogramms für die Gemeinschaftsverpflegung in Kommunen und privaten Einrichtungen. Die Unterstützung der Umstellung und Weiterentwicklung der Ernährungskonzepte zu einer stärker pflanzenbasierten Ernährung erfolgt durch die regionalen Kompetenzstellen.

 

   6. Flächenverbrauch stoppen:

Flächenverbrauch in NRW bis zum Jahr 2025 auf maximal 5 ha/d und bis 2035 auf Netto-Null begrenzen. Täglich verlieren wir allein in NRW mehr als 19 Hektar Acker- und Grünlandfläche. Um die wertvollen ökologischen Bodenfunktionen und die landwirtschaftlichen Flächen zu sichern, brauchen wir einen Schutz- und Erhaltungsmechanismus sowie eine ressourcenschonende Flächennutzung.

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   7. Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung:

Maßgeblicher Einsatz der Landesregierung für ein Bundesgesetz, das ein Verbot zum Wegwerfen von Lebensmitteln in Supermärkten und rechtliche Grundlagen gegen Lebensmittelverschwendung beinhaltet. Daneben bedarf es einer umfassenden Umsetzung der verpflichtenden Maßnahmen, die in der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vereinbart werden.

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   8. Bildung für nachhaltige Entwicklung in Ausbildung und Schule:

Ausrichtung zertifizierter Fortbildungen für pädagogisches Personal auf klimagerechte Ernährung sowie Förderung klimafreundlicher Ernährungsbildung in der Ausbildung pädagogischen Personals. Überarbeitung und Institutionalisierung der Lerninhalte der Allgemeinbildenden Schulen von Bildung für nachhaltige Entwicklung in Bezug auf die Umweltauswirkungen des Ernährungssystems.

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   9. Zukunft Ernährung im Rheinischen Revier:

Ausrichtung der Wirtschafts- und Strukturprogramme für das Rheinische Revier auf seinen aktiven Beitrag zu einem zukunftsfähigen Ernährungssystem für NRW sowie Auf- und Ausbau qualitativer und nachhaltiger Ernährungssicherheit auch in dieser Region.

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 10. Ernährungsministerium:

Strukturelle und namentliche Verankerung des Bereichs „Ernährung” im Ministerium Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und Gründung eines Landeszentrums für Ernährung, das die zentralen Themen rund um Ernährung und Ernährungssicherheit aufgreift und ein stärkeres Bewusstsein für den Wert von Lebensmitteln fördert.

 

 

Unterzeichnende Ernährungsräte und Ernährungsratsinitiativen aus NRW:

 

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Pressekontakt:

Die Ernährungsräte in NRW

c/o Ernährungsrat für Köln und Umgebung

Florian Sander
Neven-DuMont-Straße 14
D-50667 Köln
T: 0221-29852359

H: 0176-87862149

M: Info@ ernaehrungsraete-nrw.de

W: ernaehrungsraete.org/2022/04/05/forderungen-nrw-landtagswahl-2022

 

Hintergrundinformation zu unserem Forderungspapier:

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*Wuppertal Institut (2021): Zukunftsfähige Ernährungssysteme und Konsummuster.
  Aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung zu nachhaltiger Ernährung am Wuppertal Institut. In:
  Zukunftsimpuls 2019

*Auswahl an bestehenden Handlungsleitlinien und wissenschaftlichen Gutachten:

  Green new Deal/ Farm to Fork Strategy (EU), Abschlussbericht Zukunftskommission Landwirtschaft,

  Gutachten WBAE Juni 2020, NRW-Nachhaltigkeitsstrategie

*Landesverband Regionalbewegung NRW e.V. (2022): Regionalitätsstrategie NRW.
  Zukunftschancen für Regionalvermarktung, Biodiversität, Landwirtschaft und Lebensmittelhandwerk

*Volksinitiative Artenvielfalt NRW

*Projekt des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
  (LANUV): „NRW KANtinen Nachhaltig gestalten“.

*EU-Projekt „School Food for Change“ im Rahmen des Forschungs- und Innovationsprogramms
  Horizon 2020, das unter anderem in der Stadt Essen umgesetzt wird.

*German Zero (2022): 1,5-Grad-Gesetzespaket. Maßnahmenkatalog mit Gesetzesentwürfen.
  Seite 1328.

*Das in Frankreich verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung
  (LOI n° 2016-138; auch bekannt als „Loi Garot“) vom 11. Februar 2016.

*Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2019): Nationale Strategie zur
  Reduzierung der Lebensmittelverschwendung.

*Heseker, H. / Hirsch, J. / Dankers, R. (2019): Forschungsbericht „Ernährungsbezogene
  Bildungsarbeit in Kitas und Schulen“. Universität Paderborn sowie Ritter, G. / Reichardt, K. /
  Hielscher, J. (2021): „NRW isst besser! Wegweiser zu einem nachhaltigeren Ernährungssystem in
  NRW“. FH Münster / Institut für Nachhaltige Ernährung.

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