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WIE FUNKTIONIERT DER ERNÄHRUNGSRAT

Der Ernährungsrat ist eine offene Bewegung, in der sich Jede*r einbringen kann. Willkommen ist jede Mitwirkung, die dazu beiträgt, die Ernährung und Nahrungsmittelproduktion in der Stadt und der Region zu verändern und zukunftsfähig mitzugestalten. Eingeschlossen sind alle damit zusammenhängenden Bedingungen und Themen, wie z.B. Stadt- und Regionalentwicklung,

Ernährungsbildung, Demokratisierung der Prozesse und ökologischer Transport.

In seiner Zusammensetzung strebt der Ernährungsrat Essen ein ausgeglichenes Verhältnis der Geschlechter an und setzt sich zum Ziel, möglichst alle Bevölkerungsgruppen repräsentativ abzubilden. Extremistische Ideologien werden ausdrücklich abgelehnt, entsprechenden Organisationen und Personen soll kein Forum geboten werden. Ein Rechtsanspruch auf Zugehörigkeit besteht nicht. Wer dem Ernährungsrat Schaden zufügt oder den Zielen zuwiderhandelt, kann ausgeschlossen werden. Das strukturelle Grundprinzip ist die Basisdemokratie.

So stellen wir uns das in Zukunft vor:

Der Ernährungsrat soll aus verschiedenen Organen bestehen,

die in ständigem Austausch miteinander stehen.

DIE VOLLVERSAMMLUNG

Sie ist das höchste Entscheidungsgremium. Alle Aktiven entscheiden hier gemeinsam über die Themen und Aktivitäten des Ernährungsrats. Mittel der Entscheidungsfindung ist das Konsent-Prinzip, d.h. sämtliche Rahmenbedingungen und Umstände werden erörtert und Alternativen diskutiert und eine Entscheidung wird getroffen, wenn keine schwerwiegenden Einwände vorgebracht werden. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Personen aus dem Sprecher*innenkreis anwesend ist. Da der Ernährungsrat eine offene und breit angelegte Bürgerbewegung sein soll, sind die Sitzungen der Vollversammlung öffentlich.

Alle Teilnehmenden haben Stimmrecht (eine Stimme) und können Kritik, Bedenken, Anregungen und Vorschläge äußern. Alle Beiträge werden zu Protokoll genommen und fließen in die Diskussion

mit ein. Wenn notwendig, kann eine Diskussion vertagt werden und zunächst zur Beratung dem Sprecher*innenkreis übergeben werden. Zu den Beratungsterminen werden, wenn möglich oder nötig, die Urheber*innen eingeladen. Ein Rechtsanspruch auf Behandlung der vorgeschlagenen

Themen besteht nicht. Auch können temporäre oder dauernde Arbeitsgruppen eingerichtet werden. An diesen müssen mindestens ein oder zwei Sprecher*innen beteiligt sein. Die Mitwirkung erfolgt auf ehrenamtlicher Basis.

DER SPRECHER*INNEN KREIS

Er wird von der Vollversammlung aus einer Anzahl von Kandidaten für zwei Jahre gewählt und besteht aus maximal sieben Personen. Es wird darauf geachtet, dass die unterschiedlichen Interessengruppen aus Zivilgesellschaft, Politik & Verwaltung und Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft durch eine Sprecher*in vertreten ist. Aufgabe des Sprecher*innenkreises

ist es, über relevante Themen und Fragestellungen zu beraten, Projekte und Strategien zu entwickeln und Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die der Vollversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden können. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, es können jedoch Gäste zugelassen

werden. Der Sprecher*innenkreis kann temporäre und dauernde Arbeitsgruppen einrichten. Die Sitzungen der Arbeitsgruppen sind nicht öffentlich, es können jedoch Gäste zugelassen werden.

DIE KOORDINATOR*INNEN

Aus dem Sprecher*innenkreis werden Koordinator*innen gewählt, die den Ernährungsrat nach außen repräsentieren. Sie sind erste Ansprechpartner*innen und führen Gespräche und Verhandlungen mit Akteur*innen, um die Beteiligung und das Netzwerk strategisch voranzutreiben

DIE GESCHÄFTSSTELLE

Zentraler Knotenpunkt, an dem alle Aufgaben zusammenlaufen, bildet die Geschäftsstelle des Ernährungsrates. Festangestellte Mitarbeiter*innen kümmern sich um die Organisation der Gremien und Betreuung des Netzwerks, unterstützen den Sprecher*innenkreis bei Projekten und setzen beschlossene Bildungsangebote um. akquirieren Finanzmittel, prüfen das Monitoring aller Aktivitäten, und bereiten wesentliche Informationen, Beschlüsse und Ergebnisse für die Öffentlichkeit und den jährlichen Geschäftsbericht auf. Das Büro ist ständiger Anlaufpunkt für interessierte Bürger*innen. Bei Bedarf unterschützen Honorarkräfte und ehrenamtliche

Mitarbeiter*innen.

DER TRÄGERVEREIN

Um auch formaljuristisch handlungsfähig zu sein, ist der Ernährungsrat an die Initiative für Nachhaltigkeit e.V. als Trägerverein angebunden. Diese ist gemeinnützig und im Vereinsregister eingetragen. Der Trägerverein ist gesetzlicher Vertreter und juristisch handelnde Person für den Ernährungsrat, gibt ihm so eine institutionelle Basis und verwaltet die Finanzen.

FINANZIERUNG

Die Finanzierung der Mitarbeiter*innen, Aktivitäten, Projekte und der Geschäftsstelle wird über die Beantragung von Fördermitteln, Spenden, Sponsoring, Stiftungen und die Öffentliche Hand laufen. Zusätzlich können über bestimmte Aktionen oder Serviceangebote auch eigene Mittel

erwirtschaftet werden.

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